Immobilien Wertgutachten im Großraum Köln, Düsseldorf, Bonn
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Kurzgutachten oder Vollgutachten:
Welche Gutachtenart ist für Sie die Richtige?
Als Immobiliensachverständiger mit über einem Jahrzehnt Immobilienerfahrung stehen ich Ihnen bei der Bewertung Ihrer Immobilie mit Fachkompetenz und Expertise zur Seite. Grungsätzlich können Sie aus zwei Arten von Gutachten wählen:
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Kurzgutachten in Anlehnung an §194 Baugesetzbuch
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Vollgutachten gemäß §194 Baugesetzbuch
Doch welche ist die richtige für Sie? Hier eine kurze Übersicht:
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Kurzgutachten:
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Zweck: Ein Kurzgutachten liefert eine schnelle Wertindikation einer Immobilie. Es ist in der Regel weniger umfangreich und detailliert als ein Vollgutachten.
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Inhalt: Das Kurzgutachten beinhaltet eine Übersicht der wesentlichen Merkmale der Immobilie, eine Marktanalyse und die Ermittlung des Immobilienwertes. Je nach Zielsetzung des Gutachtens kann u.U. auf eine Besichtigung vor Ort verzichtet werden, z.B. wenn es um die Indikation eines Verkaufspreises geht.
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Umfang: 15-30 Seiten
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Ausreichend für Private Eigentümer, die einen groben Überblick über den Wert ihrer Immobilie erhalten möchten oder bei einer geplanten Veräußerung, Erbschaft oder einer gütlichen Scheidung. Kurzgutachten sind meist die optimale Gutachtenart, für Bewertungen, die nicht gerichtsfest sein müssen und nicht der steuerlichen Wertermittlung dienen.
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Preis: 3 Pakete mit unterschiedlichem Umfang schon ab 390 Euro
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Vollgutachten:
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Zweck: Ein Vollgutachten bietet eine tiefgehende und umfassende Analyse und Bewertung einer Immobilie. Es beleuchtet alle relevanten Faktoren, die den Wert beeinflussen können.
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Inhalt: Das Vollgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung der Immobilie, umfassende Recherche zu Marktbedingungen, Auseinandersetzung mit den bauordnungs- und planungsrechtlichten Rahmenbedigungen, eine genaue Wertermittlung samt detaillierter Darlegung der Rechenwege und entspricht den gesetzlichen Anforderungen, die an Vollgutachten bzw. Gerichtsgutachten gestellt werden.
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Umfang: 40-60 Seiten
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Notwendig wenn Vollgutachten explizit erforderlich sind, z.B. in der steuerlichen Wertermittlung, oder Gerichtsgutachten. Auch bei komplexen Immobilien oder bei Besonderheiten des Objektes wird ein Vollgutachten empfohlen.
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Preis: Individualpreise je nach Aufwand und Immobilienwert ab 1.390 Euro
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Fazit: Die Wahl zwischen Kurz- und Vollgutachten hängt von Ihrem individuellen Bedarf und dem Zweck der Immobilienbewertung ab. In den meisten privatrechtlichen Fällen und für den Immobilienverkauf ist ein preisoptimales Kurzgutachten das Mittel der Wahl zum Immobilienwert. Bei der steuerlichen Wertermittlung oder oder Gerichtsgutachten kommt man um aufwändigere Vollgutachten in der Regel nicht herum.
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Sebastian Thomsen
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